Seit dem 1. September 2014 besteht die Möglichkeit, Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen.
Dementsprechend haben einige Kommunen bereits unmittelbar nach dem 1. September auf ihrer Homepage einen Link zum Online-Portal des BfJ (www.fuehrungszeugnis.bund.de) gesetzt.

Link: https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/


letzte Änderung: 08.06.2023