Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufdeckung und Ahndung von Missständen. Allerdings gab es in der Vergangenheit immer wieder Fälle, in denen sie infolge einer Meldung von Missständen beruflich benachteiligt wurden. Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) ist es, Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber vor Benachteiligungen zu schützen und ihnen Rechtssicherheit zu geben.

Haben Sie im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt und erwägen, einen solchen Verstoß zu melden, empfehlen wir Ihnen, sich zuerst darüber zu informieren, ob der persönliche Anwendungsbereich des HinSchG in Ihrem Fall eröffnet ist, d.h. ob der notwendige Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit besteht und ob der zu meldende Verstoß in den Anwendungsbereich des HinSchG fällt.

Zur Abgabe Ihrer Meldung hat die Verbandsgemeinde folgende Meldekanäle eingerichtet, die Sie nutzen können, um Informationen über Verstöße zu melden:

Mail: meldestelle-ksmd@schmuck-daeumichen.de 

Telefon: 0341/908 57 20


Es besteht auch die Möglichkeit, sich anonym zu melden.

Bitte beachten Sie bei Ihrer Meldung, dass eine vorsätzlich unwahre Meldung strafrechtliche Konsequenzen haben kann.


letzte Änderung: 08.01.2024