Verbandsgemeinde An der Finne
-Kasse-

Wichtige Information

Sehr geehrter Damen und Herren,

Sie erwarten niedrige Verwaltungskosten, welche entscheidend von Ihrer Mithilfe abhängen. Die Kasse der Verbandsgemeinde An der Finne bietet Ihnen zur Abwicklung des Zahlungs-verkehrs die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren an.

Die Vorteile kommen überwiegend Ihnen zugute.

Vorteile des SEPA-Lastschriftverfahrens:

  • Das Ausfüllen von Schecks und Überweisungsträger entfällt.
    Sie sparen den Weg zur Bank oder zur Post und eine Terminüberwachung erübrigt sich.
  • Es fallen keine Säumniszuschläge und Mahngebühren mehr an, da die Zahlung im Wege des Lastschrifteinzuges bereits
    zum Fälligkeitstag als entrichtet gilt.
  • Fehlüberweisungen und Fehlbuchungen sind ausgeschlossen.
  • Die Belastung des Kontos erfolgt nicht vor dem Fälligkeitstag der Forderung.
  • Sie können beginnend ab dem Buchungsdatum des Abrechnungsbetrages innerhalb von acht Wochen bei Ihrem Kreditinstitut widerrufen.
  • Bei Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats empfehlen wir Ihnen, noch bestehende Daueraufträge bei Ihrem kontoführenden Kreditinstitut aufzuheben.



    Achtung!

Bei der Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats an die Kasse der Verbandsgemeinde An der Finne werden für die Ihrerseits verursachten Rückbuchungen, bankübliche Gebühren erhoben, welche Ihnen in Rechnung gestellt werden (Rücklastschriftgebühren).

Im Falle einer Rücklastschrift mangels Kontodeckung ist das gegenüber der Verbandsgemeinde An der Finne erteilte SEPA-Lastschriftmandat hinfällig. Damit sollen mehrmalig erfolglose Abbuchungen und die damit verbundenen Kosten vermieden werden. Die Zahlungspflicht liegt dann wieder beim Bürger selbst, der den fälligen Betrag anderweitig zu begleichen hat (z.B. durch Überweisung).

Vor der erneuten Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren ist die schriftliche Antragstellung bei der Verbandsgemeinde An der Finne erforderlich.

Sollten Sie sich für die Zahlung der festgesetzten Forderung im Wege des SEPA-Lastschriftverfahren entschließen, geben Sie bitte das SEPA-Lastschriftmandat – vollständig ausgefüllt – an die Verbandsgemeinde An der Finne zurück. Den Vordruck finden Sie im Auswahlbereich linkgs unter "Einzugsermächtigung".

Dieses Mandat können Sie jederzeit schriftlich widerrufen. Sollte sich Ihre Kontoverbindung ändern, teilen Sie dies bitte der Kasse oder dem jeweiligen Fachbereich der Verbandsgemeinde An der Finne unverzüglich mit, damit Sie mit der neuen Kontoverbindung weiterhin am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Kasse
der Verbandsgemeinde An der Finne

Formular Lastschriftmandat.
letzte Änderung: 08.06.2023