Bekanntmachung der Gemeinde Kaiserpfalz Bebauungsplan Nr. 3 Erweiterung Industriegebiet „Am Bauergarten“ Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
Der vom Gemeinderat in der Sitzung am 31.08.2023 gebilligte und zur Auslegung bestimmten Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 3 Erweiterung Industriegebiet „Am Bauergarten“ bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung liegt gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch in der Zeit vom 04.09.2023 bis zum 06.10.2023 in der Verbandsgemeinde An der Finne, Bahnhofstraße 2a, in 06647 Bad Bibra, Zimmer 12 (Poststelle) während folgender Dienstzeiten:
zu jedermann Einsicht öffentlich aus. Die Einsichtnahme in den Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 3 Erweiterung Industriegebiet „Am Bauergarten“ ist gem. § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im angegebenen Zeitraum auch über das Internet-Portal der Verbandsgemeinde An der Finne unter www.vgem-finne.de → Aktuelles → öffentliche Beteiligungsverfahren einsehbar. Stellungnahmen zur Planung können bis zum 06.10.2023 von jedermann schriftlich oder während der zuvor genannten Zeiten zur Niederschrift im Bauamt der Verbandsgemeinde An der Finne, Bahnhofstraße 2a, 06647 Bad Bibra, Bauamt Zimmer 107 vorgebracht werden. Die Abgabe von Stellungnahmen ist auch per E-Mail an folgende Anschrift info@vgem-finne.de möglich. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Satzungsverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt. Die auszulegenden Unterlagen umfassen: Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Erörterung des Planungsinhaltes während der Dienststunden. Eine telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Mitarbeiterin der Verwaltung, Frau Schroeder-Riedel (Tel.-Nr. 034467 30364, E-Mail-Adresse schroeder-riedel@vgem-finne.de), wird empfohlen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Wohlmirstedt, den 25.08.2023 Andres Reiche Bürgermeister Siegel
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Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bad Bibra Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 2 ,,Kalter Hase‘‘ gemäß § 34 Abs. 4 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Bad Bibra hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.11.2022 die Klarstellungs-und Ergänzungssatzung Nr. 2 ,,Kalter Hase‘‘ Ortsteil Altenroda nach § 34 BauGB als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst die Gesamtfläche von ca. 11.700 m² und umfasst Teile der Flurstücke 3/21 und 3/2 der Flur 8 in der Gemarkung Altenroda. |
