Bekanntmachung Bebauungsplan Nr.3 Erweiterung Industriegebiet „Am Bauergarten“ im Ortsteil Wohlmirstedt der Gemeinde Kaiserpfalz 

Bekanntmachung

Bebauungsplan Nr.3 Erweiterung Industriegebiet „Am Bauergarten“ im Ortsteil Wohlmirstedt der Gemeinde Kaiserpfalz

Veröffentlichung im Internet und Öffentliche Auslegung des Entwurfs gem. § 3 Abs.2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Kaiserpfalz hat am 17.04.2023 einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss gefasst. Dieser wurde am 12.05.2023 im Amtsblatt öffentlich bekanntgemacht. Die Allerstedter Käserei H.-J.-Poelmeyer GmbH beabsichtigt eine Nachverdichtung ihres Betriebes und planungsrechtliche Öffnung der Bebaubarkeit insbesondere für einen Anbau zur Automatisierung der Verpackung, die Schaffung Planungsrecht für eine neue LKW-Ausfahrt im Norden zur Optimierung der innerbetrieblichen Transportwege sowie eine Erweiterung im Süden.

Die Öffentlichkeit wurde gem. § 3 Abs. 2 BauGB durch Veröffentlichung des Entwurfes einschließlich der bereits vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen im Internet vom 02.02.2024 bis 01.03.2024 beteiligt. Etwas zeitversetzt erfolgte eine zusätzliche öffentliche Auslegung des Entwurfs. Auf verfahrenstechnischen Gründen mussten diese Verfahrensschritte annulliert werden. Etwa zeitgleich haben sich sowohl neue Planungsvorstellungen verfestigt und das gemeindliche Umfeld in einigen Belangen geändert. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle bisher im Verfahren abgegeben Stellungnahmen und Hinweise ihre Gültigkeit behalten. Daher wurde bestimmt, die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB durch Veröffentlichung des Entwurfes einschließlich der bereits vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen im Internet zu beteiligen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus Präambel, Textlichen Festsetzungen, Planzeichnung, Hinweisen und Verfahrensvermerken Begründung mit integriertem Umweltbericht, sowie Arten umweltbezogener Informationen und bereits vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs.2 BauGB im Internet veröffentlicht und zusätzlich öffentlich ausgelegt vom 15.10.2024 bis einschließlich 15.11.2024.

Eine Einsichtnahme der Bekanntmachung sowie der ausliegenden Unterlagen ist über das Internet-Portal der Verbandsgemeinde An der Finne unter www.vgem-finne.de →  aktuelles  → öffentliche Beteiligungen sowie über das Internetportal des Landes Sachsen-Anhalt unter www.geodatenportal.sachsen-anhalt.de möglich.

Eine zusätzliche öffentliche Auslegung erfolgt während der Dienststunden der Verbandsgemeinde An der Finne, Bahnhofstraße 2a in 06647 Bad Bibra Zimmer 12 (Poststelle).

Dienstag 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag   09.00 bis 12.00 Uhr
und 13.00 bis 16.00 Uhr
Freitag 09.00 bis 12.00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten ist eine Einsichtnahme nach Vereinbarung eines Termins mit Frau Schroeder-Riedel (Tel.-Nr. 034467 30364, E-Mail-Adresse schroeder-riedel@vgem-finne.de) möglich.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Erörterung des Planungsinhaltes während der Dienststunden. Eine telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Mitarbeiterin der Verwaltung, Frau Schroeder-Riedel (Tel.-Nr. 034467 30364, E-Mail-Adresse schroeder-riedel@vgem-finne.de) wird empfohlen.

Ausliegende Unterlagen zur Einsicht 

1 BPlan3AmBauergarten_Wohlmirstedt-Bekanntmachung_Veröffentlichung-2024.09.11

2 Planzeichnung_BPlan3AmBauerngarten-2024.09.03

3 Begründung-BPlan3AmBauerngarten-Wohlmirstedt-Entwurf_2024.09.03

4 Bericht_BPlan3AmBauerngarten_Schallimmissionsprognose-2024.08.22

5 weitere UmweltbezogeneStellungnahmen-BPlan3_2024.09.03


Amtliche Bekanntmachung Änderung des Flächennutzungsplans für die 3. Änderung des Teilbereichs Memleben in der Gemeinde Kaiserpfalz 

Amtliche Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Änderung des Flächennutzungsplans für die 3. Änderung des Teilbereichs Memleben in der Gemeinde Kaiserpfalz

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde An der Finne hat am 27.06.2023 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplans für die 3. Änderung des Teilbereichs Memleben in der Gemeinde Kaiserpfalz beschlossen und das gesetzlich erforderliche Planverfahren gemäß Baugesetzbuch damit eingeleitet. Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Verfahren gemäß §§ 3 und 4 BauGB einschließlich Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Das Plangebiet befindet sich am südöstlichen Ortsrand von Memleben. Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes hat eine Größe von ca. 2,60 Hektar in der Flur 1 der Gemarkung Memleben. Für den räumlichen Geltungsbereich ist der untenstehende Lageplan maßgebend. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt durch Auslegung des Vorentwurfs mit Begründung und Umweltbericht im Internet.

Der Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes wird zur Einsicht in der Zeit vom 14.10.2024 bis einschließlich 15.11.2024 auf der lnternetseite der Verbandsgemeinde An der Finne unter www.vgem-finne.de unter Aktuelles - Öffentl. Beteiligungsverfahren bereitgehalten.

Darüber hinaus liegt der Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes in der Verbandsgemeinde An der Finne, Bahnhofstraße 2a, 06647 Bad Bibra, Zimmer 12 (Poststelle), während der Dienstzeiten:

Dienstag

09.00 bis 12.00 Uhr

und 14.00 bis 18.00 Uhr

Donnerstag  

09.00 bis 12.00 Uhr

und 13.00 bis 16.00 Uhr

Freitag

09.00 bis 12.00 Uhr

öffentlich aus.

Amtliche Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Begründung - Änderung des Flächennutzungsplanes für die 3. Änderung des Teilplanes Memleben (Gemeinde Kaiserpfalz)

Änderung des Flächennutzungsplanes - Übersichtslageplan

Änderung des Flächennutzungsplanes für die 3. Änderung des Teilplanes Memleben (Gemeinde Kaiserpfalz) - Umweltbericht


letzte Änderung: 01.11.2024