Öffentliche Auslegung des Entwurfes zur Fortschreibung des Integrierten Gemeindlichen Entwicklungskonzepts der Stadt Bad Bibra (IGEK) 

Die Stadt Bad Bibra hat im Jahr 2018 das Integrierte gemeindliche Entwicklungskonzept (kurz: IGEK Bad Bibra) für die zukünftige Entwicklung der Stadt Bad Bibra beschlossen. Das IGEK betrachtete dabei den Stadtkern Bad Bibra als Schwerpunkt im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ (KSG). Mit der Neustrukturierung der Städtebauförderung im Jahr 2020 war das Auslaufen der bisherigen Städtebauförderungsprogramme bis Ende 2023 verbunden. Die Stadt Bad Bibra ist seitdem um eine Neuaufnahme in das neue Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne“ (LZ) bemüht, um auch weiterhin Städtebauförderungsmittel in Anspruch nehmen zu können. Voraussetzung hierfür ist die Vorlage eines aktuellen bzw. fortgeschriebenen Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts, aus dem sich die Ziele und Maßnahmen im Fördergebiet ableiten. Das nun fortgeschriebene IGEK betrachtet schwerpunktmäßig das zukünftige Fördergebiet im Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren“, welches der Abgrenzung des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes „Altstadt Bad Bibra“ entspricht. Mit dem IGEK-Entwurf wird dabei auch ein Vorschlag zur Erweiterung der Fördergebietskulisse um einen Bereich entlang der Bahnhofsstraße gegeben.

Die Entwurfsfassung zur Fortschreibung des IGEK hat der Gemeinderat der Stadt Bad Bibra in seiner öffentlichen Sitzung am 06.03.2025 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie zur Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange bestimmt.

Der Entwurf zum IGEK der Stadt Bad Bibra liegt für die Dauer vom 31.03.2025 bis 30.05.2025 für alle während der Dienststunden in der Außenstelle der Verbandsgemeinde An der Finne, Markt 20 in 06648 Eckartsberga öffentlich aus.

Dienstag

 

09.00 - 12.00 Uhr

und

14.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag

 

09.00 - 12.00 Uhr

und

13.00 - 16.00 Uhr

Freitag

 

09.00 - 12.00 Uhr

Zur Einsichtnahme ist ein Termin mit dem Team Bau der Verbandsgemeinde An der Finne telefonisch unter 034467 / 30235 zu vereinbaren.

Weiterhin besteht die Möglichkeit den IGEK Entwurf auf der Internetseite der Verbandsgemeinde An der Finne (www.vgem-finne.de) unter der Rubrik Aktuelles > Öffentl. Beteiligungsverfahren einzusehen.

Hier geht es zur Einsichtnahme: 2025-03-18_IGEK-Bad Bibra_Fortschreibung_Entwurf_zur-Auslegung
Hier geht es zur Einsichtnahme: Planwerk-zum-IGEK-Bad-Bibra-Fortschreibung-Entwurf

Hinweise und Anregungen zum Entwurf können während der Auslegungsfrist der Offenlage schriftlich an die Stadt Bad Bibra, c/o Verbandsgemeinde An der Finne, Auenstraße 15, 06647 Bad Bibra oder per E-Mail an: info@vgem-finne.de  gesendet werden.

Beschluss zur Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 1 Einfamilienhaus An der Straße zum Schacht in der ehemaligen Gemeinde Billroda 

Der Gemeinderat der Gemeinde Finne hat am 02.12.2024 die Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 1 Einfamilienhaus ‘‘An der Straße zum Schacht‘‘, bestehend aus Planzeichnung und Text, der Gemeinde Billroda als Satzung beschlossen. Die Begründung wurde gebilligt. Der Beschluss wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.

Hier geht es zum Beschluss: Beschluss zur Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 1 Einfamilienhaus An der Strasse zum Schacht in der ehemaligen Gemeinde Billroda

Der Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 1 Einfamilienhaus ‘‘An der Straße zum Schacht der Gemeinde ehemaligen Gemeinde Billroda, bestehend aus Planzeichnung und Text sowie die Begründung und zusammenfassender Erklärung wird gem. § 10 Abs. 3 BauGB auf Dauer während der Dienststunden

Dienstag von 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag von 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag von 09.00 - 12.00 Uhr

in der Außenstelle der Verbandsgemeinde An der Finne, Markt 20 in 06648 Eckartsberga zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Zur Einsichtnahme ist ein Termin mit Frau Schröder-Riedel vom dem Team Bau der Verbandsgemeinde An der Finne telefonisch unter 034467/ 30264 zu vereinbaren.

Beschluss des Bebauungsplans Nr.3 Erweiterung Industriegebiet Am Bauergarten der Gemeinde Kaiserpfalz im Ortsteil Wohlmirstedt - Satzungsveröffentlichung 

Der Gemeinderat der Gemeinde Kaiserpfalz hat am 09.12.2024 den Bebauungsplan Nr.3 Erweiterung Industriegebiet „Am Bauergarten“, bestehend aus Planzeichnung und Text, der Gemeinde Kaiserpfalz im Ortsteil Wohlmirstedt als Satzung beschlossen. Die Begründung wurde gebilligt. Der Beschluss wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.

Hier geht es zum Beschluss: Bebauungsplans Nr.3 Erweiterung Industriegebiet „Am Bauergarten“ der Gemeinde Kaiserpfalz im Ortsteil Wohlmirstedt - Satzungsveröffentlichung

Der Bebauungsplan Nr.3 Erweiterung Industriegebiet „Am Bauergarten“ der Gemeinde Kaiserpfalz im Ortsteil Wohlmirstedt, bestehend aus Planzeichnung und Text sowie die Begründung einschließlich Umweltbericht, zusammenfassender Erklärung und der Anlage Schallimmissionsprognose wird gem. § 10 Abs. 3 BauGB auf Dauer während der Dienststunden in der Zeit

Dienstag von 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag von 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag von 09.00 - 12.00 Uhr

in der Außenstelle  Verbandsgemeinde An der Finne im Rathaus in Eckartsberga, Markt 20 in 06647 Eckartsberga Zimmer 1.07 zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Zur Einsichtnahme ist ein Termin mit Frau Schröder-Riedel von Team Bau Verbandsgemeinde An der Finne telefonisch unter 034467 30264 zu vereinbaren.


letzte Änderung: 30.04.2025