
Ab 15.09.2016, 10.00 Uhr gilt im Burgenlandkeis die Waldbrandgefahrenstufe 4 (Hohe Waldbrandgefahr)
Es ist verboten:
- im Wald öffentliche Straße und Wege zu verlassen.
- in der freien Landschaft einschließlich angrenzender Straßen brennende oder glimmende Gegenstände wegzuwerfen
- durch Rauchen leicht entzündbare Bestände und Einrichtungen der Land- und Forstwirtschaft wie Strohdiemen, reife Erntebestände oder trockene Hecken zu gefährden,
- außerhalb von geschlossenen Räumen im Wald oder in einem Abstand von weniger als 15 Metern zum Wald zu rauchen,
- im Wald oder in einem Abstand von weniger als 30 Metern zum Wald ein offenes Feuer außerhalb von öffentlichen Grillplätzen anzuzünden,
- bei der Ernte von Getreide ist auf Feldern in geringerem Abstand als 30 Metern zu Wald unmittelbar nach Anschnitt des Getreides auf der dem Wald zugekehrten Seite ein 5 Meter breiter, durchgepflügter Pflugstreifen anzulegen.
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