Verordnung zur Änderung der 5. SARRS-CoV-2 Eindämmungsverordnung [14.05.2020]

Die Landesregierung hat aufgrund des § 32 Satz 1 des Infektionsschutzgesetztes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Februar 2020 (BGBl. I S. 148) die Fünfte Verordnung über Maßnahmen zur Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 für das Land Sachsen-Anhalt am 4. Mai 2020 erlassen und diese mit Verordnung am 12.Mai 2020 geändert und ergänzt. Die Verordnung tritt am 4 Mail 2020 in Kraft und mit Ablauf des 27. Mai 2020 außer Kraft. Die Bestimmungen des § 23 Abs. 2, 3 und 4 regeln weitere Zeitpunkte für das in Kraft treten. Die vierte Verordnung vom 16. April 2020 tritt außer Kraft.
Fünfte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung einschließlich Änderungsverordnung

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