Der Gemeinderat der Gemeinde Finneland hat am 28.11.2019 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung der Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB „Obere Straße“ in Saubach beschlossen. In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat den Entwurf der Einbeziehungssatzung gebilligt und beschlossen diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Von der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB sowie von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und der Überwachung nach § 4c BauGB wird gemäß § 13 Abs. 3 abgesehen.
Der Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung umfasst das Gebiet der Gemarkung Saubach, Flur 1, Flurstück 66 und liegt am nördlichen Ortsrand von Saubach. Das Plangebiet grenzt im Süden unmittelbar an die öffentliche Straße „Obere Straße“, gegenüber befinden sich die Kirche und der sie umschließende Friedhof. Die Lage in der Ortschaft ist im Anschluss dieser Bekanntmachung dargestellt.
Der Entwurf der Einbeziehungssatzung „Obere Straße“ (Stand November 2019) wird mit Begründung in der Zeit vom
07. Jan. bis einschließl. 11. Febr. 2020
Montag 9.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch 9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag 9.00 - 12.00 Uhr
im Büro Nr. 13 der Verbandsgemeinde An der Finne, Bahnhofstraße 2a in 06647 Bad Bibra zu jedermanns Einsicht gemäß § 3 (2) BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit ausgelegt.

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