Urteil vom Bundesgerichtshof (BGH) vom 20.12.2018 [22.06.2019]

Amtsblatt „Finne–Kurier“ darf keine redaktionellen Beiträge über das gesellschaftliche Leben in den Gemeinden mehr veröffentlichen.
Aufgrund des Urteils gegen das Stadtblatt des Stadt Crailsheim hat der BGH mit Urteil vom 20. Dezember 2018 (I ZR 112/17)
Grenzen für die Beurteilung eines Amtsblatts unter Berücksichtigung des Gebotes der Staatsferne der Presse festgelegt.
Aus diesem Grund entfällt leider ab sofort die Berichterstattung über das gesellschaftliche Leben der Kommune (Stadtfeste, Kunst und Musik, Berichte über Vereine, Kirchen, Schulen und dergleichen) im Amtsblatt der Verbandsgemeinde An der Finne, dem „Finne-Kurier“.
Über unsere Homepage und die Facebookseite der VBG haben Sie weiterhin jederzeit die Möglichkeit, Berichte über stattgefundene Veranstaltungen zu veröffentlichen oder auf zukünftige Veranstaltungen aufmerksam zu machen. Diese können Sie uns wie gewohnt zuarbeiten.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
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Wir bitten um Ihr Verständnis.

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