
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
Oktoberzeit ist Verbrennzeit. Viele fiebern dem entgegen. Mindestens ebenso viele wünschen sich deren Abschaffung. Für diejenigen, die auf die Verbrennungszeit gewartet haben, geben wir folgenden Hinweis:
Damit es nicht zu unnötigen Streitereien mit der Nachbarschaft oder gar dem ganzen Ort kommt, gibt es Regeln, die eingehalten werden müssen. Sie stehen in der Verbrennungsverordnung des Burgenlandkreises. Unter nachfolgendem Link können Sie sich vollumfänglich informieren:
https://www.burgenlandkreis.de/de/verbrennungsverordnung.html
Für alle anderen, die sich von den Gartenabfallverbrennungen belästigt fühlen oder dem rechtstreuen Gartenabfallverbrennern, geben wir folgenden Hinweis:
Gartenabfallverbrennung und nachbarschaftliches Miteinander können Hand in Hand gehen. Ordnungsgemäß abgebrannte Gartenabfallfeuer habe nur solche Emissionen, die von der Nachbarschaft auch tolerierbar sind. Anders ist dies, wenn sich nicht an die Regelungen der Verbrennungsverordnung gehalten wird. Wird z. B. feuchtes Brennmaterial verwandt, nicht umgeschichtet oder bei einer Inversionswetterlage verbrannt, wird oft die ganze Ortslage vernebelt. Deswegen sind auch Sie gefragt, wenn es darum geht, solche ordnungswidrig Verbrennungen zu unterbinden. Verbotene Gartenabfallfeuer sollten daher über das Umweltradar des Burgenlandkreises gemeldet werden. Hier der zugehörige Link
https://umweltradar.blk.de/meldeapp_burgenlandkreis/
Gleichwohl wünschen wir Ihnen einen friedlichen und schönen Oktober.
Ihr Team Ordnung und Recht
Verbandsgemeinde An der Finne

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