Gewässerunterhaltungsumlage 2023
Sehr geehrte Grundstückseigentümer/-innen,
die Bescheide zur Erhebung der Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes Untere Unstrut und Mittlere Saale- Weiße Elster für das Beitragsjahr 2023 werden Ihnen in den nächsten Tagen zugestellt. Vorsorglich möchten wir hierzu die folgenden Informationen geben:
Grundlage für die Ermittlung des Umlagebetrages sind der jährliche Flächenbeitragssatz pro Hektar Grundstücksfläche sowie der jährliche Erschwernisbeitrag für die Grundstücke, die nicht der Grundsteuer A unterliegen, also nicht land- oder forstwirtschaftliche Nutzfläche sind.
Der Flächen- und Erschwernisbeitrag für das Veranlagungsjahr 2023 wurde in der „Unterhaltungsverbandsumlagebeitragssatzsatzung“ wie folgt festgelegt:
Flächenbeitrag in €/ha
Erschwernisbeitrag in €/ha
UHV Untere Unstrut
11,18
7,33
UHV Mittlere Saale- Weiße Elster
11,78
0,00
Hier ein Rechenbeispiel für das Veranlagungsjahr 2023:
Sie sind Eigentümer eines Grundstücks mit einer Größe von 1 Hektar im Verbandsgebiet des Unterhaltungsverbandes Untere Unstrut, welches nicht land- oder forstwirtschaftliche Nutzfläche ist.
1 Hektar x 11,18 EUR = 11,18 EUR Flächenbeitrag
1 Hektar x 7,33 EUR = 7,33 EUR Erschwernisbeitrag
Hieraus ergibt sich für den Grundstückseigentümer ein Umlagebetrag in Höhe von 18,51 EUR.
Im vergangenen Beitragsjahr 2022 belief sich der Umlagebetrag für selbiges Grundstück auf 18,56 EUR.
Weitere gestellte Fragen:
Warum wird der Grundstückseigentümer zu dieser Umlage herangezogen?
Die Gewässerunterhaltung dient grundsätzlich allen Bürgerinnen und Bürgern, da sie insbesondere den reibungslosen Abfluss des Niederschlagswassers in unseren Flüssen und Bächen gewährleistet.
Die Verbandsgemeinde An der Finne ist gesetzliches Mitglied in den Unterhaltungsverbänden Untere Unstrut und Mittlere Saale-Weiße Elster. Die Unterhaltungsverbände pflegen die Gewässer 2. Ordnung in ihrem Verbandsgebiet, damit ein ordnungsgemäßer Zustand sowie die Funktion der Gewässer und ihrer Ufer erhalten bleibt. Die Gewässerunterhaltung ist ihre Pflichtaufgabe. Die dafür entstehenden Kosten trägt zunächst die Verbandsgemeinde An der Finne. Diese Kosten werden als sogenannte Verbandsbeiträge an die Unterhaltungsverbände gezahlt.
Diese Kosten sind aufgrund kommunalaufsichtsrechtlicher Vorschriften auf Basis einer entsprechenden Satzung auf alle Grundstückseigentümer im Verbandsgebiet umzulegen.
Wer ist Umlageschuldner bei Erbengemeinschaften/ Eigentümergemeinschaften?
Mehrere Umlageschuldner sind Gesamtschuldner. Der Umlagebeitrag wird gegenüber einem Mitglied der Gemeinschaft in voller Höhe erhoben. Welches Mitglied der Gemeinschaft den Bescheid erhält, wird durch ein automatisches Verfahren ausgewählt. Die Aufteilung der Umlage zwischen den einzelnen Mitgliedern ist innerhalb der Gemeinschaft eigenständig zu klären.
Verpachtete Grundstücke: Warum wird der Bescheid nicht direkt an den Pächter versandt?
Bei verpachteten Flächen hat sich der Grundstückseigentümer selbst mit dem Pächter zu einigen. Schuldner der Umlage bleibt der Eigentümer. Er erhält den Bescheid und hat die Umlage zu zahlen.
Hat der Grundstückseigentümer eine Mitwirkungspflicht?
Ja, die Mitwirkungspflicht des Grundstückseigentümers besteht insbesondere darin, dass Änderungen (z.B. Eigentümerwechsel) gegenüber der Verbandsgemeinde An der Finne anzuzeigen sind. Erforderliche Auskünfte oder Unterlagen, die für die Erhebung der Umlage relevant sind, sind zu erteilen bzw. zur Verfügung zu stellen. Die für die Umlageermittlung erheblichen Tatsachen sind vollständig und wahrheitsgemäß offen zu legen. Wer die Mitwirkungspflicht verweigert oder werden nur unzureichende Angaben gemacht, kann die Umlageveranlagung aufgrund einer Schätzung erfolgen. Zudem kann die Verletzung der Mitwirkungspflicht als Ordnungswidrigkeit gewertet und mit einem Bußgeld belegt werden.
Welche Nutzungsart steckt hinter dem angegebenen Nutzungsartenschlüssel?
Die nachfolgende Übersicht zeigt die in den Bescheiden angesetzten Nutzungsarten:
Nutzungsart
Bezeichnung
11000
Gebäude- und Freifläche - Wohnen
12000
Industrie- und Gewerbefläche - Gebäude- und Freifläche
13000
Betriebsfläche Halde
15000
Betriebsfläche Abbauland
16100
Gebäude- und Freifläche, Mischnutzung mit Wohnen
16200
Gebäude- und Freifläche, ungenutzt
16300
Landwirtschaftliche Betriebsfläche
17000
Andere öffentliche Einrichtung
17100
Gebäude- und Freifläche - Öffentliche Zwecke
17130
Kultur
18000
Sportfläche
18100
Sportfläche
18200
Gebäude- und Freifläche Erholung
18320
Freibad
18330
Campingplatz
18400
Grünanlage
19000
Friedhof
21000
Straßenverkehr
22000
Weg
23000
Platz
24000
Bahngelände
25000
Flugplatz
31000
Landwirtschaft
32000
Wald
33000
Gehölz
36000
Sumpf
37000
Unland
41000
Fluss
43000
See
43100
Natürlicher See
Satzungen
Die aktuelle Satzung der Verbandsgemeinde An der Finne zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände („Unterhaltungsverbandsumlagesatzung An der Finne“) vom 11.05.2022 wurde am 17.06.2022 im Finne-Kurier veröffentlicht. Weiterhin wurde die Satzung zur Festlegung des Umlagesatzes für das Beitragsjahr 2023 am 27.06.2023 durch den Verbandsgemeinderat beschlossen und am 25.08.2023 im Finne-Kurier bekannt gemacht. Die Satzungen sind im Internet unter www.vgem-finne.de abrufbar.
Für Rückfragen können Sie das Team Kommunalbeiträge unter folgenden Telefonnummern:
034467-30271 (Fr. Blose), 034467-30268 (Fr. Nötzold) oder 034467-30266 (Fr. Meister) zu den üblichen Sprechzeiten der
Verbandsgemeinde An der Finne erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Kathrin Meister
Kommunalbeiträge und Abwasser