Gewässerunterhaltungsumlage 2022

Sehr geehrte Grundstückseigentümer/-innen,

die Bescheide zur Erhebung der Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes Untere Unstrut und Mittlere Saale- Weiße Elster für das Beitragsjahr 2022 werden Ihnen zugestellt. Vorsorglich möchten wir hierzu die folgenden Informationen geben:

Grundlage für die Ermittlung des Umlagebetrages sind der jährliche Flächenbeitragssatz pro Hektar Grundstücksfläche sowie der jährliche Erschwernisbeitrag für die Grundstücke, die nicht der Grundsteuer A unterliegen, also nicht land- oder forstwirtschaftliche Nutzfläche sind.

Der Flächen- und Erschwernisbeitrag für das Veranlagungsjahr 2022 wurden in der „Unterhaltungsverbandsumlagebeitragssatzsatzung“ wie folgt festgelegt:

                                                Flächenbeitrag in €/ha       Erschwernisbeitrag in €/ha

UHV Untere Unstrut                                11,18                            7,38

UHV Mittlere Saale- Weiße Elster           11,92                            0,00

Hier ein Rechenbeispiel für das Veranlagungsjahr 2022:

Sie sind Eigentümer eines Grundstücks mit einer Größe von 1 Hektar im Verbandsgebiet des Unterhaltungsverbandes Untere Unstrut, welches nicht land- oder forstwirtschaftliche Nutzfläche ist.

1 Hektar x 11,18 EUR         =             11,18 EUR             Flächenbeitrag

1 Hektar x   7,38 EUR          =              7,38 EUR             Erschwernisbeitrag

Hieraus ergibt sich für den Grundstückseigentümer ein Umlagebetrag in Höhe von 18,56 EUR.

Im vergangenen Beitragsjahr 2021 belief sich der Umlagebetrag für selbiges Grundstück auf 18,59 EUR.

Weitere gestellte Fragen:

Warum wird der Grundstückseigentümer zu dieser Umlage herangezogen?

Die Gewässerunterhaltung dient grundsätzlich allen Bürgerinnen und Bürgern, da sie insbesondere den reibungslosen Abfluss des Niederschlagswassers in unseren Flüssen und Bächen gewährleistet.

Die Verbandsgemeinde An der Finne ist gesetzliches Mitglied in den Unterhaltungsverbänden Untere Unstrut und Mittlere Saale-Weiße Elster. Die Unterhaltungsverbände pflegen die Gewässer 2. Ordnung in ihrem Verbandsgebiet, damit ein ordnungsgemäßer Zustand sowie die Funktion der Gewässer und ihrer Ufer erhalten bleibt. Die Gewässerunterhaltung ist ihre Pflichtaufgabe. Die dafür entstehenden Kosten trägt zunächst die Verbandsgemeinde An der Finne. Diese Kosten werden als sogenannte Verbandsbeiträge an die Unterhaltungsverbände gezahlt.

Diese Kosten sind aufgrund kommunalaufsichtsrechtlicher Vorschriften auf Basis einer entsprechenden Satzung auf alle Grundstückseigentümer im Verbandsgebiet umzulegen.

Wer ist Umlageschuldner bei Erbengemeinschaften/ Eigentümergemeinschaften?

Mehrere Umlageschuldner sind Gesamtschuldner. Der Umlagebeitrag wird gegenüber einem Mitglied der Gemeinschaft in voller Höhe erhoben. Welches Mitglied der Gemeinschaft den Bescheid erhält, wird durch ein automatisches Verfahren ausgewählt. Die Aufteilung der Umlage zwischen den einzelnen Mitgliedern ist innerhalb der Gemeinschaft eigenständig zu klären.              

Verpachtete Grundstücke: Warum wird der Bescheid nicht direkt an den Pächter versandt?

Bei verpachteten Flächen hat sich der Grundstückseigentümer selbst mit dem Pächter zu einigen. Schuldner der Umlage bleibt der Eigentümer. Er erhält den Bescheid und hat die Umlage zu zahlen.

Hat der Grundstückseigentümer eine Mitwirkungspflicht?

Ja, die Mitwirkungspflicht des Grundstückseigentümers besteht insbesondere darin, dass Änderungen (z.B. Eigentümerwechsel) gegenüber der Verbandsgemeinde An der Finne anzuzeigen sind. Erforderliche Auskünfte oder Unterlagen, die für die Erhebung der Umlage relevant sind, sind zu erteilen bzw. zur Verfügung zu stellen. Die für die Umlageermittlung erheblichen Tatsachen sind vollständig und wahrheitsgemäß offen zu legen. Wer die Mitwirkungspflicht verweigert oder werden nur unzureichende Angaben gemacht, kann die Umlageveranlagung aufgrund einer Schätzung erfolgen. Zudem kann die Verletzung der Mitwirkungspflicht als Ordnungswidrigkeit gewertet und mit einem Bußgeld belegt werden.

Welche Nutzungsart steckt hinter dem angegebenen Nutzungsartenschlüssel?

Die nachfolgende Übersicht zeigt die in den Bescheiden angesetzten Nutzungsarten:


Nutzungsart


Bezeichnung


11000


Gebäude- und Freifläche - Wohnen


12000


Industrie- und Gewerbefläche - Gebäude- und Freifläche


13000


Betriebsfläche Halde


15000


Betriebsfläche Abbauland


16100


Gebäude- und Freifläche, Mischnutzung mit Wohnen


16200


Gebäude- und Freifläche, ungenutzt


16300


Landwirtschaftliche Betriebsfläche


17000


Andere öffentliche Einrichtung


17100


Gebäude- und Freifläche - Öffentliche Zwecke


17130


Kultur


18000


Sportfläche


18100


Sportfläche


18200


Gebäude- und Freifläche Erholung


18320


Freibad


18330


Campingplatz


18400


Grünanlage


19000


Friedhof


21000


Straßenverkehr


22000


Weg


23000


Platz


24000


Bahngelände


25000


Flugplatz


31000


Landwirtschaft


32000


Wald


33000


Gehölz


36000


Sumpf


37000


Unland


41000


Fluss


43000


See


43100


Natürlicher See

Satzungen

Die aktuelle Satzung der Verbandsgemeinde An der Finne zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände („Unterhaltungsverbandsumlagesatzung An der Finne“) wurde mit der Satzung zur Festlegung des Umlagesatzes für das Beitragsjahre 2022 am 10.05.2022 durch den Verbandsgemeinderat beschlossen und am 17.06.2022 im Finne-Kurier bekannt gemacht. Die Satzungen sind im Internet unter www.vgem-finne.de abrufbar.

Für Rückfragen können Sie das Team Kommunalbeiträge unter folgenden Telefonnummern:

034467-30267 (Fr. Arnold), 034467-30268 (Fr. Nötzold) oder 034467-30266 (Fr. Meister) zu den Sprechzeiten der Verbandsgemeinde An der Finne erreichen.

Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag

Kathrin Meister

Kommunalbeiträge und Abwasser


letzte Änderung: 07.09.2023