
Die gesetzliche Amtsperiode der Schöffen und Jugendschöffen läuft am 31. Dezember 2023 aus.
Aus diesem Grund werden für die am 1. Januar 2024 beginnende neue Wahlperiode folgende Anzahl an Schöffen aus unseren Gemeinden für den Amtsgerichtsbezirk Naumburg sowie für die Strafkammern des Landgerichts Halle gesucht:
Schoeffe_Bewerbungsformular_2023.pdf
Gemeinden |
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Zahl der gesuchten Schöffen |
An der Poststraße |
2 |
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Stadt Bad Bibra |
2 |
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Stadt Eckartsberga |
2 |
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1 |
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Finneland |
1 |
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Kaiserpfalz |
1 |
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Lanitz-Hassel-Tal |
1 |
Das Schöffengericht besteht aus einem Berufsrichter und 2 ehrenamtlichen Richtern, den Schöffen. Ein Schöffe steht gleichberechtigt neben dem Berufsrichter.
Eine besondere Qualifikation ist für das Schöffenamt nicht erforderlich. Es sind jedoch folgende Eigenschaften zu erfüllen:
Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt, welches nur von Deutschen versehen werden kann. Diese sollen zwischen 25 und 70 Jahre alt und in der jeweiligen Gemeinde wohnhaft sein. Ferner dürfen Sie nicht infolge eines Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sein.
Des Weiteren sollten sie nicht in Vermögensverfall geraten oder aus gesundheitlichen Gründen für das Amt ungeeignet sein.
Für das Amt einer Schöffin oder eines Schöffen kann sich jede Person selbst vorschlagen. Über die Aufnahme in die Vorschlagsliste zur Weiterleitung an das Amtsgericht Naumburg entscheidet der jeweilige Gemeinderat.
Die Amtsperiode eines Schöffen beträgt 5 Jahre.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage www.schoeffenwahl2023.de.
Das Bewerberformular finden Sie in der Anlage.
Ihre Interessensbekundung/Bewerbung richten Sie bitte bis zum 07.03.2023 an die Verbandsgemeinde An der Finne, Betreff Schöffenwahl, Bahnhofstr. 2 a, 06647 Bad Bibra.
Ihre
Verbandsgemeinde An der Finne

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