
Aufgrund der geltenden Vorschiften zur Eindämmung des SARS-CoV 2 Virus ist es in diesem Jahr nicht möglich, denn beliebten Märchenumzug starten zu lassen! Bereits 1.000 Personen sind bei Deutschlands größten Märchenumzug schon aktiv als Teilnehmer dabei. An der kompletten Umzugsstrecke bestaunen, normalerweise, dicht an dicht die zahlreichen Zuschauer diese überregional bedeutende Veranstaltung.
Geprüft wird aktuell noch, ob der am Vorabend stattfindende Glühweinabend durchzuführen ist. Die aktuelle Verordnung ist bis zum 18. November gültig. Sollten sich die Infektionszahlen bis November erhöhen bzw. die dann zu beachtende Verordnung weitere Einschränkungen mit sich bringen, ist eine Absage sehr wahrscheinlich. Es gilt die Entwicklung abzuwarten.
Diese Entscheidung hat die Verbandsgemeinde An der Finne nicht leichtfertig getroffen. Laut der aktuellen Verordnung „Achte SARS-CoV-2- Eindämmungsverordnung – 8.SARS-CoV-2-EindV“ sind „Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktnachverfolgung und die Einhaltung der allgemeinen Hygieneregelungen nicht möglich sind, bis einschließlich 31.12.2020 untersagt.“ Dies ist für Deutschlands größten Märchenumzug und den Weihnachtsmarkt in Bad Bibra, welcher traditionell am 3 Adventswochenende stattfindet, zutreffend und die Absage erforderlich.

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