Amtliche Bekanntmachung - Badeverbot in der Unstrut [31.08.2020]
I. Öffentliche Bekanntmachung einer Allgemeinverfügung des Burgenlandkreises
Die folgende Allgemeinverfügung wird hiermit gem. § 41 Abs. 3 und 4 VwVfG i.V.m. § 1 Abs.1 S. 1, § 3a VwVfG LSA i.V.m. § 1a des Gesetzes über die Verkündung von Verordnungen öffentlich bekanntgegeben:
Der Burgenlandkreis erlässt folgende Allgemeinverfügung Nr. 9 1. Für den Fluss Unstrut besteht auf dem Gebiet des Burgenlandkreises ein Badeverbot für jedermann. 2. Die sofortige Vollziehung der Verfügung in Ziffer 1 wird hiermit angeordnet. 3.
Diese Allgemeinverfügung tritt mit ihrer Bekanntmachung unter www.burgenlandkreis.de am 29.08.2020 in Kraft und mit Ablauf des 06.09.2020 außer Kraft.

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