
Nach den Vorgaben der Europäischen Union müssen alle deutschen Führerscheine, welche vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, bis zum 19.01.2033 in ein einheitliches, fälschungssicheres Führerscheindokument umgetauscht werden. Diese Vorgabe wurde jetzt um einen zeitlichen Stufenplan ergänzt. Danach müssen die Führerscheine gestaffelt nach Geburts- bzw. Ausstellungsjahr getauscht werden. Der neue Führerschein
Diese Umtauschfristen sollen sowohl die Bürgerinnen und Bürger als auch die Fahrerlaubnisbehörden unterstützen, einerseits lange Wartezeiten zu vermeiden und andererseits die große Anzahl von umzutauschenden Dokumenten zu organisieren und abzuarbeiten. Für Inhaber eines Führerscheines / Fahrerlaubnis mit Ausstellungsdatum vor dem 01.01.1999 gelten folgende Umtauschfristen in Abhängigkeit vom Geburtsjahr:
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Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers |
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
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vor 1953 |
19.1.2033 |
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1953 - 1958 |
19.1 2022 |
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1959 - 1964 |
19.1.2023 |
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1965 - 1970 |
19.1.2024 |
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1971 oder später |
19.1.2025 |
Der Umtausch dieser Dokumente beginnt mit dem Geburtsjahrgang 1953.
Ältere Führerscheininhaber müssen ihren Führerschein erst bis zum 19.01.2033 getauscht haben.
Für Inhaber eines Kartenführerscheines (also eines Führerscheines in Checkkartenformat, welcher nach dem 31.12.1998 ausgestellt wurde und unbefristet gültig ist) berechnet sich das Umtauschdatum nicht am Geburtsjahr, sondern am Ausstellungsjahr des Führerscheins. Hierzu gilt folgende Tabelle:
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Ausstellungsjahr |
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
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1999 - 2001 |
19.01.2026 |
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2002 - 2004 |
19.01.2027 |
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2005 - 2007 |
19.01.2028 |
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2008 |
19.01.2029 |
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2009 |
19.01.2030 |
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2010 |
19.01.2031 |
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2011 |
19.01.2032 |
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2012 und bis 18.01.2013 |
19.01.2033 |
Der Umtausch des Führerscheines erfolgt in der Hauptstelle des Straßenverkehrsamtes in Naumburg, Schönburger Straße 41.
Der Umtausch ist kostenpflichtig und muss persönlich beantragt werden! Die Kosten belaufen sich auf 24,00 Euro.
Für den Umtausch sind lediglich ein biometrisches Passbild ,der Personalausweis und der Führerschein im Original mitzubringen.
Sofern aus DDR-Zeiten noch vorhanden, sollten Inhaber einer DDR-Fahrerlaubnis die damalige Bestätigung der Ersterteilung (graue Karte im A6 Format, sog. VK-30) mitbringen.
Nach erfolgter Antragstellung besteht auf Wunsch die Möglichkeit, sich den neuen Führerschein kostenpflichtig zum Preis von derzeit 5,50 Euro nach Hause schicken zu lassen.
Rückfragen richten Sie bitte an:
Uta KunickBurgenlandkreisPressestelleTelefon: 03445/73-1016Telefax: 03445/73-1296E-Mail: kunick.uta@blk.de

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