
Sehr geehrte Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer,
in den Ortschaften der Stadt Eckartsberga und der Gemeinde Finne sowie in den Orten Herrengosserstedt, Braunsroda, Wischroda, Frankroda und Schimmel der Gemeinde An der Poststraße haben viele von Ihnen den Feststellungsbescheid zur Flächenermittlung für die Niederschlagswassergebühr erhalten. Wir bitten Sie die festgesetzten Flächen anhand der von Ihnen gemachten Angaben zu überprüfen.
Auf Basis der im Feststellungsbescheid festgesetzten Flächen werden im II. Quartal 2019 die Bescheide zur Erhebung der Niederschlagswassergebühr versendet. Die Niederschlagswassergebühr wird je Quadratmeter versiegelter Grundstücksfläche erhoben. Fälligkeitstermin für die Zahlung der Gebühr wird der 15.06. jeden Jahres sein.
In der aktuellen Abwassergebührenkalkulation für die Jahre 2019 bis 2021 wurde die jährliche Niederschlagswassergebühr mit 0,18 EUR/m² festgelegt. Für ein durchschnittliches Wohngrundstück im Abrechnungsgebiet der Verbandsgemeinde An der Finne mit einer versiegelten Grundstücksfläche von ca. 200 m² beträgt die jährliche Niederschlagswassergebühr damit: 200 m² x 0,18 EUR/m² = 36 EUR.
Für Rückfragen steht Ihnen das Team Kommunalbeiträge und Abwasser im Rathaus Eckartsberga oder telefonisch unter 034467 302-68 (Frau Nötzold) gern zur Verfügung.
gez. Andreas Riedel
Teamleiter Kommunalbeiträge und Abwasser

- Fortschreibung des Integrierten Gemeindlichen Entwicklungskonzeptes (IGEK Eckartsberga 2030) gestartet
- Zurück in die Vergangenheit - Bibra begeht 100 Jahre Kurtitel - Bad - auf besondere Weise
- 2. Midsommarfest in der Kita Rasselbande in Saubach
- Erlebnisfreibad
- 18. Schulstaffellauf war wieder spannend bis zum Schluss
- Das Einwohnermeldeamt informiert
- Finnelauf - beliebtes Laufevent an der Finne steigt zum 45. Mal in Tauhardt
- Die Verbandsgemeinde An der Finne informiert!
- Bundesweiter Zukunftstag zur klischeefreien Berufsorientierung (Girls‘ und Boys‘ Day)
- Umzug der Verwaltung in Bad Bibra
- Weitere News finden Sie in unserem Archiv»