Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bad Bibra Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 2 ,,Kalter Hase‘‘ gemäß § 34 Abs. 4 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Bad Bibra hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.11.2022 die Klarstellungs-und Ergänzungssatzung Nr. 2 ,,Kalter Hase‘‘ Ortsteil Altenroda nach § 34 BauGB als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst die Gesamtfläche von ca. 11.700 m² und umfasst Teile der Flurstücke 3/21 und 3/2 der Flur 8 in der Gemarkung Altenroda.
Die Satzung einschließlich der Begründung können während folgender Dienststunden:
Montag von 09.00 – 12.00 Uhr
Dienstag von 09.00 – 12.00 Uhr und von 14.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch von 09.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag von 09.00 – 12.00 Uhr und von 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag von 09.00 – 12.00 Uhr
in der Verbandsgemeinde An der Finne, Außenstelle Eckartsberga, Markt 20, 06648 Eckartsberga und unter www.vgem-finne.de/Bauleitplanung
von der Öffentlichkeit eingesehen werden. Über den Inhalt der Ergänzungssatzung und der Begründung wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Die Ergänzungssatzung Nr. 2 nach § 34 BauGB für den Ortsteil Altenroda tritt mit dem Tag der Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 2 BauGB in Kraft.Gemäß § 215 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Verletzungen der Verfahrens- und Formvorschriften im Sinne von § 214 BauGB unbeachtlich sind, wenn diese nicht innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des, die Verletzung begründenden, Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.
Klarstellungs- und Ergänzungssatzung
Klarstellungs-und Ergänzungssatzung-Altenroda-Begründung202210
Bad Bibra, den 31.03.2023
Frederik Sandner
Bürgermeister