Erhebung der Niederschlagswassergebühr [16.05.2020]

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

in den vergangenen Tagen haben sie die Bescheide zur Erhebung der Niederschlagswassergebühr für das Jahr 2020 von der Verbandsgemeinde An der Finne erhalten. Die Bescheide zeigen gegenüber dem Vorjahr eine Gebührenerhöhung von 0,18 EUR auf 0,40 EUR je Quadratmeter versiegelter Grundstücksfläche. Daraus ergeben sich einige Fragen, die wir gern beantworten möchten.

Die Verbandsgemeinde An der Finne ist zuständig für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung für die Orte der Gemeinden An der Poststraße, der Stadt Eckartsberga, der Gemeinde Finne sowie der Gemeinde Lanitz-Hassel-Tal. Hier werden seit dem 01.01.2019 Niederschlagswassergebühren erhoben. Die übrigen Mitgliedsgemeinden Finneland, Kaiserpfalz und die Stadt Bad Bibra liegen im Zuständigkeitsbereich des Abwasserzweckverbandes Unstrut-Finne.

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Druckfehler im Amtsblatt [15.05.2020]

Am heutigen Freitag, 15. Mai, erschien das aktuelle Amtsblatt Finnekurier. In dieser Ausgabe hat sich leider ein großer Druckfehler eingeschlichen. Die abgedruckten Geburtstage unserer Senioren sind alle leider aus dem Jahr 2019. Wir beglückwünschen in unserem Amtsblatt jeweils zu 5-er und "runden" Geburtstagen. Damit die diesjährigen Geburtstagskinder nun ebenfalls entsprechend gewürdigt werden, haben wir für die richtigen Daten einen Sonderdruck in Auftrag gegeben. Dieser wird noch im Mai erscheinen und mit dem MZ-Briefdienst an die Einwohner der VbG verteilt. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen....  [mehr]
Verordnung zur Änderung der 5. SARRS-CoV-2 Eindämmungsverordnung [14.05.2020]

Die Landesregierung hat aufgrund des § 32 Satz 1 des Infektionsschutzgesetztes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Februar 2020 (BGBl. I S. 148) die Fünfte Verordnung über Maßnahmen zur Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 für das Land Sachsen-Anhalt am 4. Mai 2020 erlassen und diese mit Verordnung am 12.Mai 2020 geändert und ergänzt. Die Verordnung tritt am 4 Mail 2020 in Kraft und mit Ablauf des 27. Mai 2020 außer Kraft. Die Bestimmungen des § 23 Abs. 2, 3 und 4 regeln weitere Zeitpunkte für das in Kraft treten. Die vierte Verordnung vom 16. April 2020 tritt außer Kraft.

 

Fünfte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung einschließlich Änderungsverordnung

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75. Jahrestag vom Tag der Befreiung [08.05.2020]

Anlässlich des heutigen Tags der Befreiung legte Verbandsgemeindebürgermeisterin Monika Ludwig im Beisein von Frau Misch am Ehrenfriedhof in Klosterhäseler Blumen nieder. Frau Misch hatte vor einiger Zeit mit der Gemeinde An der Poststraße und der Verbandsgemeinde An der Finne Kontakt aufgenommen und angeregt, dass der russische Ehrenfriedhof saniert und instandgesetzt werden solle. Die Realisierung dieses Projektes lag Frau Misch sehr am Herzen und Frau Ludwig bedankte sich bei Ihr für die zahlreichen konstruktiven Gespräche und ihr unermüdliches Nachfragen zum Stand der Realisierung....  [mehr]

letzte Änderung: 17.03.2026