Tourist-Information An der Finne erhält erstmals das Qualitätssiegel [03.09.2020]

Zertifiziert und geprüft, so darf sich die Tourist-Info der Verbandsgemeinde An der Finne in Bad Bibra nun nennen. Monika Ludwig, Verbandsgemeindebürgermeisterin sowie Ina Sielaff und Annett Stockmann, die Mitarbeiterinnen der Tourist-Info, freuen sich über die Auszeichnung. Seit einigen Jahren wurde über eine Zertifizierung diskutiert und Ende 2019 erfolgte die Antragstellung beim DTV-Deutschen Tourismus Verband. ...  [mehr]
25 Jahre Großkaliberschützenverein Lossa 1995 e.V. [02.09.2020]

Am 29. August beging der Großkaliber Schützenverein, aus bekannten Gründen im kleinen Rahmen, seinen 25. Geburtstag. Der Vorsitzende Peter Sielaff freute sich Mitglieder, befreundete Schützen und einige Ehrengäste begrüßen zu dürfen. Landrat Götz Ulrich, Frank Reitzensteiner vom Kreisschützenverband Süd, Verbandsgemeindebürgermeisterin Monika Ludwig, der Präsident von Kreissportbund Frederik Sandner sowie Landrat a. D. ...  [mehr]
MDR bei Frau Dr. Wehner [01.09.2020]

Vor kurzem war ein Team von MDR "Sachsen-Anhalt heute" in Saubach, um über die Suche von Frau Dr. Edelgard Wehner nach einem Nachfolger für ihre Praxis zu berichten. Auch die Verbandsgemeinde An der Finne ist bestrebt hier einen Nachfolger zu finden, damit die Patienten weiterhin zentral behandelt werden können. Wir drücken die Daumen

Gesendet wird der Bericht kommenden Donnerstag den 3.9. um 19 Uhr im MDR Fernsehen....  [mehr]
Amtliche Bekanntmachung - Badeverbot in der Unstrut [31.08.2020]

I. Öffentliche Bekanntmachung einer Allgemeinverfügung des Burgenlandkreises

Die folgende Allgemeinverfügung wird hiermit gem. § 41 Abs. 3 und 4 VwVfG i.V.m. § 1 Abs.1 S. 1, § 3a VwVfG LSA i.V.m. § 1a des Gesetzes über die Verkündung von Verordnungen öffentlich bekanntgegeben:

Der Burgenlandkreis erlässt folgende Allgemeinverfügung Nr. 9 1. Für den Fluss Unstrut besteht auf dem Gebiet des Burgenlandkreises ein Badeverbot für jedermann. 2. Die sofortige Vollziehung der Verfügung in Ziffer 1 wird hiermit angeordnet. 3.

Diese Allgemeinverfügung tritt mit ihrer Bekanntmachung unter www.burgenlandkreis.de am 29.08.2020 in Kraft und mit Ablauf des 06.09.2020 außer Kraft.

Weitere Infos hier...

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letzte Änderung: 11.09.2025