

Es war ein erfreulicher Termin für den stellvertretenden VG-Chef Andreas Riedel, denn die offizielle Übergabe von drei Reifensets für Feuerwehrfahrzeuge stand im Kalender. Zusammen mit Ralf Ehmer vom gleichnamigen Reifen- und Autoservice in Roßleben und VG- Gerätewart Tobias Stieber konnten die nigelnagelneuen Pneus auf den Feuerwehrfahrzeugen von Altenroda, Klosterhäseler und Wendelstein in Augenschein genommen werden. ... [mehr]

27.01.2023 Bundesregierung muss Details zum Antragsverfahren noch klären
Die Landesregierung hat in dieser Woche entschieden, dass in Sachsen-Anhalt das Energieministerium für die Umsetzung des vom Bund Mitte Dezember 2022 beschlossenen Preisdeckels für nicht leitungsgebundene Energieträger wie Heizöl, Flüssiggas oder Pellets zuständig ist. Voraussetzung für die Umsetzung dieser Härtefallhilfen ist eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Land; diese ist aktuell in Vorbereitung und soll schnellstmöglich abgestimmt werden. Die Auszahlung der Härtefallhilfen in Sachsen-Anhalt soll über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt erfolgen. Da die konkrete Umsetzung derzeit noch in der Abstimmung ist und es dabei insbesondere auf Bundesseite noch Klärungsbedarf gibt, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht belastbar sagen, ab wann Betroffene dort einen Antrag stellen können. Sobald die Weichen dafür gestellt sind, wird das Energieministerium alle notwendigen Informationen auf den Internetseiten und Social-Media-Kanälen des Ressorts kommunizieren. Für die Härtefallhilfe stellt der Bund insgesamt 1,8 Milliarden Euro aus dem so genannten Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung. Davon profitieren Menschen, die zwischen 1. Januar und 30. November 2022 von drastisch gestiegenen Preisen bei nicht leitungsgebundenen Energieträgern wie Heizöl, Flüssiggas oder Pellets betroffen waren. Die Preisbremse greift, wenn der tatsächliche Einkaufspreis aus 2022 mehr als doppelt so hoch wie der Durchschnittspreis 2021 war; in diesem Fall erhält man 80 Prozent des Betrags, der über den doppelten Kosten liegt, sofern er mindestens 100 Euro beträgt. Maximal werden 2.000 Euro ausgezahlt. Den Durchschnittspreis für 2021 wird das Statistische Bundesamt bundeseinheitlich ermitteln.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastung-fuer-deutschland/strompreisbremse-2125002
https://mwu.sachsen-anhalt.de/artikel-detail/bundesregierung-muss-details-zum-antragsverfahren-noch-klaeren
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Die gesetzliche Amtsperiode der Schöffen und Jugendschöffen läuft am 31. Dezember 2023 aus.
Aus diesem Grund werden für die am 1. Januar 2024 beginnende neue Wahlperiode folgende Anzahl an Schöffen aus unseren Gemeinden für den Amtsgerichtsbezirk Naumburg sowie für die Strafkammern des Landgerichts Halle gesucht:
Schoeffe_Bewerbungsformular_2023.pdf


Joachim Haedrich verstorben
Mit Trauer und Bestürzung wurde die Nachricht vom Tod des Bad Bibraers Ehrenbürger Joachim Haedrich aufgenommen, der am 26. Januar im Alter von 94 Jahren verstorben ist.
Seit dem 1. Oktober 2000 war Joachim Haedrich Ehrenbürger seiner Heimatstadt und wurde im Jahr 2002 mit der Verdienstmedaille des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet. So wurde sein soziales und wirtschaftliches Engagement gewürdigt. Dem seit vielen Jahren im kalifornischen Carlsbad lebenden Haedrich, hat die Stadt Bad Bibra einiges zu verdanken. Im Jahr 2000 fand die große Glockenweihe statt. Haedrich hatte den Löwenanteil der Finanzierung des Gusses für die zwei neuen Glocken übernommen und so konnte das ehemalige Dreier-Geläut wieder hergestellt werden.
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