Aber auch in anderen Ortschaften der Mitgliedsgemeinden kam es zu Schäden mit überfluteten Kellern etc..
Aus der Presse konnten Sie entnehmen, dass die Landesregierung ein Soforthilfeprogramm für die Geschädigten dieser Hochwasserereignisse, worunter auch die Sturzfluten zählen, plant. Dazu bedarf es einer ersten Erhebung. Zu diesem Zweck haben wir an die uns potentiell betroffenen Haushalte einen Fragebogen zur ersten Bedarfsermittlung zugestellt. Bitte füllen Sie diesen unverzüglich aus.
Sollten Sie von den Hochwasserereignissen (Sturzfluten) betroffen gewesen sein und keinen solchen Fragebogen in Ihrem Briefkasten vorfinden, melden Sie sich bitte bei uns. Wir würden Ihnen den Fragebogen dann umgehend zukommen lassen. Gern können Sie auch in das Verwaltungsamt Bahnhofstraße 2a nach Bad Bibra kommen. Die Unterlagen liegen hier aus.
Bitte melden Sie sich auch dann, wenn Sie nicht Eigentümer sind aber als Mieter betroffen sind. Soweit ihre Haushalte betroffen sind, besteht bei Erfüllung der Voraussetzungen durchaus eine Chance auf Soforthilfe.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung - telefonisch 034465/60213.