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Der Pflichtumtausch des Führerscheins 
Nach den Vorgaben der Europäischen Union müssen alle deutschen Führerscheine, welche vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, bis zum 19.01.2033 in ein einheitliches, fälschungssicheres Führerscheindokument umgetauscht werden. Diese Vorgabe wurde jetzt um einen zeitlichen Stufenplan ergänzt. Danach müssen die Führerscheine gestaffelt nach Geburts- bzw. Ausstellungsjahr getauscht werden. Der neue Führerschein
ist dann befristet für 15 Jahre gültig.

Diese Umtauschfristen sollen sowohl die Bürgerinnen und Bürger als auch die Fahrerlaubnisbehörden unterstützen, einerseits lange Wartezeiten zu vermeiden und andererseits die große Anzahl von umzutauschenden Dokumenten zu organisieren und abzuarbeiten. Für Inhaber eines Führerscheines / Fahrerlaubnis mit Ausstellungsdatum vor dem 01.01.1999 gelten folgende Umtauschfristen in Abhängigkeit vom Geburtsjahr:

Geburtsjahr des

Fahrerlaubnisinhabers

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

vor 1953

19.1.2033

1953 - 1958

19.1 2022

1959 - 1964

19.1.2023

1965 - 1970

19.1.2024

1971 oder später

19.1.2025

Der Umtausch dieser Dokumente beginnt mit dem Geburtsjahrgang 1953.
Ältere Führerscheininhaber müssen ihren Führerschein erst bis zum 19.01.2033 getauscht haben.

Für Inhaber eines Kartenführerscheines (also eines Führerscheines in Checkkartenformat, welcher nach dem 31.12.1998 ausgestellt wurde und unbefristet gültig ist) berechnet sich das Umtauschdatum nicht am Geburtsjahr, sondern am Ausstellungsjahr des Führerscheins. Hierzu gilt folgende Tabelle:

Ausstellungsjahr

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

1999 - 2001

19.01.2026

2002 - 2004

19.01.2027

2005 - 2007

19.01.2028

2008

19.01.2029

2009

19.01.2030

2010

19.01.2031

2011

19.01.2032

2012 und bis 18.01.2013

19.01.2033

Der Umtausch des Führerscheines erfolgt in der Hauptstelle des Straßenverkehrsamtes in Naumburg, Schönburger Straße 41.

Der Umtausch ist kostenpflichtig und muss persönlich beantragt werden! Die Kosten belaufen sich auf 24,00 Euro.

Für den Umtausch sind lediglich ein biometrisches Passbild ,der Personalausweis und der Führerschein im Original mitzubringen.
Sofern aus DDR-Zeiten noch vorhanden, sollten Inhaber einer DDR-Fahrerlaubnis die damalige Bestätigung der Ersterteilung (graue Karte im A6 Format, sog. VK-30) mitbringen.

Nach erfolgter Antragstellung besteht auf Wunsch die Möglichkeit, sich den neuen Führerschein kostenpflichtig zum Preis von derzeit 5,50 Euro nach Hause schicken zu lassen.

Rückfragen richten Sie bitte an:

Uta Kunick
Burgenlandkreis
Pressestelle
Telefon: 03445/73-1016
Telefax: 03445/73-1296
E-Mail: kunick.uta@blk.de

 

  
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