Der Pflichtumtausch des Führerscheins
Nach den Vorgaben der Europäischen Union müssen alle deutschen Führerscheine, welche vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, bis zum 19.01.2033 in ein einheitliches, fälschungssicheres Führerscheindokument umgetauscht werden. Diese Vorgabe wurde jetzt um einen zeitlichen Stufenplan ergänzt. Danach müssen die Führerscheine gestaffelt nach Geburts- bzw. Ausstellungsjahr getauscht werden. Der neue Führerschein
ist dann befristet für 15 Jahre gültig.
Diese Umtauschfristen sollen sowohl die Bürgerinnen und Bürger als auch die Fahrerlaubnisbehörden unterstützen, einerseits lange Wartezeiten zu vermeiden und andererseits die große Anzahl von umzutauschenden Dokumenten zu organisieren und abzuarbeiten. Für Inhaber eines Führerscheines / Fahrerlaubnis mit Ausstellungsdatum vor dem 01.01.1999 gelten folgende Umtauschfristen in Abhängigkeit vom Geburtsjahr:
Der Umtausch dieser Dokumente beginnt mit dem Geburtsjahrgang 1953. Für Inhaber eines Kartenführerscheines (also eines Führerscheines in Checkkartenformat, welcher nach dem 31.12.1998 ausgestellt wurde und unbefristet gültig ist) berechnet sich das Umtauschdatum nicht am Geburtsjahr, sondern am Ausstellungsjahr des Führerscheins. Hierzu gilt folgende Tabelle:
Der Umtausch des Führerscheines erfolgt in der Hauptstelle des Straßenverkehrsamtes in Naumburg, Schönburger Straße 41. Der Umtausch ist kostenpflichtig und muss persönlich beantragt werden! Die Kosten belaufen sich auf 24,00 Euro. Für den Umtausch sind lediglich ein biometrisches Passbild ,der Personalausweis und der Führerschein im Original mitzubringen. Nach erfolgter Antragstellung besteht auf Wunsch die Möglichkeit, sich den neuen Führerschein kostenpflichtig zum Preis von derzeit 5,50 Euro nach Hause schicken zu lassen. Rückfragen richten Sie bitte an: Uta KunickBurgenlandkreisPressestelleTelefon: 03445/73-1016Telefax: 03445/73-1296E-Mail: kunick.uta@blk.de
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26.04.2024 - 12:43 Uhr |
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