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Pass- und Personalausweisrecht  

Allgemeine Informationen des BMI (Gebühren Reisepässe, Auswirkungen der Corona-Pandemie, Broschüre "Ihr Personalausweis")

Die nachstehenden Informationen des Bundesministeriums des Innern und für Heimat übersende ich Ihnen zur Kenntnis und mit der Bitte, die Pass- und Personalausweisbehörden in Ihrem Zuständigkeitsbereich entsprechend zu unterrichten.

•             Die Passgebühren waren und sind häufiger Gegenstand von Bürgeranfragen im BMI. Die Ausführungen im Personalausweisportal zu den Gebühren der Passbeantragung wurden daher umfassend aufbereitet.

Vgl. FAQ, Antwort zur Frage: „Was kostet der Reisepass und wieviel kosten die Zusatzleistungen?“

Link: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html#doc16125526bodyText3

 

Ggf. können die kommunalen Internetauftritte hierauf verlinken.

•             Die Informationen zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Pass-/Personalausweiswesen wurden dort ebenfalls aktualisiert;

vgl. Link: https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/beantragung/beantragung-node.html

•             Broschüre "Ihr-Personalausweis - digital, einfach und sicher"

Ausgabe 2022

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat bereitet gegenwärtig eine neue Ausgabe der Broschüre "Ihr-Personalausweis - digital, einfach und sicher" vor. Ziel ist eine Aktualisierung der Informationen im Heft. Unter anderem wird ein Hinweis auf den PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst (www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de) ergänzt. Das Format (DIN A5 auf 16 Seiten) und das Layout bleiben unverändert.

Bitte planen Sie bei Bestellungen von Broschüren der gegenwärtigen Auflage mit Mengen, die Sie voraussichtlich quartalsweise an die Bürgerinnen und Bürger aushändigen werden. Sobald die Abstimmungen mit der Agentur für die Neuauflage finalisiert sind, werden Sie Informationen über den Zeitpunkt der Bereitstellung der neuen Druckdaten für Verlage sowie im zugangsgeschützten Behördenportal erhalten. Bereits gedruckte Broschüren können auch nach Veröffentlichung der Neuauflage ausgehändigt werden – ggf. mit der mündlichen Zusatz-Information, dass eine neue Broschüre im Internet (Personalausweisportal) bereits verfügbar ist. Bei der Beratung im Bürgeramt können Sie mit der „QR-Code-Karte“ direkt auf die Internetseite verweisen. Die Internet-Version der Bürger-Broschüre soll im Sinne der Nachhaltigkeit auch dazu beitragen, den Papierverbrauch nach Möglichkeit zu senken.

Ausgabe 2023

Bitte berücksichtigen Sie für Ihre langfristige Planung, dass im Jahr 2023 eine komplett neue Bürger-Information angestrebt wird. Die Erstellung soll im Rahmen einer bundesweiten Kampagne für digitale Verwaltungsleistungen und digitale Identifizierung (Online-Ausweis) erfolgen. Die Details sollen im Rahmen der Kampagnenkonzeption festgelegt werden. Da es voraussichtlich eine Pflicht zum Austausch der gedruckten Broschüren geben wird, sollten weder von der gegenwärtigen Auflage noch von der geplanten aktualisierten Auflage 2022 große Lagerbestände aufgebaut werden.

  
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