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Bundesweiter Warntag 
Am 10. September 2020 findet erstmals seit der Wiedervereinigung ein bundesweiter Warntag statt. An diesem Tag wird pünktlich um 11:00 Uhr wieder ein bundesweiter Probealarm mit allen vorhandenen Warnmöglichkeiten (Radio, Fernsehen, soziale Medien, Warn-Apps wie z. B. NINA, Sirenen, Lautsprecherwagen etc.) durchgeführt. Nach einem Beschluss der Innenministerkonferenz
wird der bundesweite Warntag ab dem Jahr 2020 jährlich an jedem zweiten Donnerstag im September stattfinden. Ziel des Warntages ist es, die Bevölkerung für das Themenfeld Warnung zu sensibilisieren. Es muss davon ausgegangen werden, dass Bürgerinnen und Bürger häufig nicht mehr wissen, was die einzelnen Warnsignale bedeuten und wie man sich im Ereignisfall richtig verhält.

Der bundesweite Warntag soll dazu beitragen, das Thema „Warnung“ wieder mehr ins Bewusstsein der Bevölkerung zu rücken und die Selbsthilfefähigkeit zu stärken. Durch die Auslösung aller verfügbaren Warnmittel sollen insbesondere folgende Zielstellungen bedient werden:

• Warnung soll durch die Auslösung der Warnmittel für die Bevölkerung bewusst wahrnehmbar werden und ihr aufzeigen, auf welchen Wegen sie gewarnt werden kann.
• Es soll transportiert werden, welche eigenen Handlungen bzw. Vorkehrungen (z.B. betriebsbereite Vorhaltung von Empfangsgeräten, Installation der Warn-Apps, Einschalten von Rundfunkgeräten und Auswahl eines richtigen, Notfallpublikationen verbreitenden Senders) zu treffen sind, um gewarnt werden zu können (Leitsatz: „Sie müssen sich warnen lassen wollen!“).
• Die Zahl der vorgehaltenen geeigneten Empfangsmittel in der Bevölkerung soll gesteigert werden,
was sich insbesondere über die Zahl der Installationen der Warn-Apps (z. B. NINA) quantifizieren
lässt.
• Die Handlungsabläufe bei der Auslösung von Warnmeldungen sowie die Wirksamkeit der technischen Mittel und der organisatorischen Vorkehrungen bei allen Beteiligten soll erprobt werden.
Weitergehende Informationen, auch bezüglich der Einbindung der Landkreise und kreisfreien
Städte sowie des Landesverwaltungsamtes, werden zeitnah zugehen.

#Warntag2020“

  
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