Spannende Outdoor-Aktivitäten erwarten Sie im - SunGolf Familien- & Abenteuerpark – das Herzstück der Freizeitregion Eckartsberga

Mitten im Freizeitareal von Eckartsberga gelegen, ist SunGolf weit mehr als nur ein weiterer Programmpunkt – er ist das Zentrum aktiver Erlebnisse und bietet das besondere Etwas für Familien, Gruppen und Abenteuerlustige. Umgeben von weiteren Freizeitanbietern wie Irrgarten, Seilgarten, Miniburg-Ausstellung (Firma Freizeitspaas Eckartsberga) und dem benachbarten Unternehmen Sommerrodelbahn Eckartsberga, bildet SunGolf den lebendigen Kern des Freizeitareals.

Die Angebote:

Adventure Fußballgolf – einzigartig in Mitteldeutschland, verbindet Spielspaß mit Bewegung und Teamgeist – ideal für Familien, Vereine, Schulklassen, Firmenevents und Gruppenausflüge. Teambuilding mal anders!

Minigolfanlage mit 18 liebevoll gestalteten Bahnen in grüner, schattiger Umgebung

Bungee-Trampolin – das Extra an Action, besonders für Kinder

Kostenfreier Kinderspielplatz direkt auf dem Gelände

Gastronomie mit Herz: Als gastronomischer Mittelpunkt des gesamten Areals werden hier nicht nur Gäste versorgt, sondern auch die Besucher der umliegenden Attraktionen mit leckeren Speisen, Fassbier, Kuchen, Softeis, Snacks, Kaffeespezialitäten und vielem mehr – auf der Panoramaterrasse mit traumhaftem Blick über das Thüringer Land

SunGolf ist der Ort für unvergessliche Momente – sei es bei einem Kindergeburtstag, einer Familienfeier, einem Firmenevent oder einfach einem schönen Tag voller Spiel und Genuss. Willkommen dort, wo gemeinsame Zeit zum Abenteuer wird.

Stiftskirche Bad Bibra 

Auf den Grundmauern eines alten Augustiner-Chorherrenstifts wurde um 1100 mit dem Bau einer Stiftskirche begonnen. Um 1402 schloss sich der Bau des gotischen Westturms an. Unter Einbeziehung älterer Bauteile des Vorgängerbaus entstand von 1868 – 1871 die heutige Kirche. Sie besitzt eine kostbare Ausstattung und hat seit dem Jahr 2000 wieder ein komplettes Geläut.

Maria-Magdalenen-Kirche in Bad Bibra
Auf den Grundmauern eines alten Augustiner-Chorherrenstifts wurde um 1100 mit dem Bau einer Stiftskirche begonnen. Um 1402 schloss sich der Bau des gotischen Westturms an. Unter Einbeziehung älterer Bauteile des Vorgängerbaus entstand von 1868 – 1871 die heutige Kirche. Sie besitzt eine kostbare Ausstattung und hat seit dem Jahr 2000 wieder ein komplettes Geläut.

Im Januar 2000 musste aufgrund eines Risses in der Glocke das Läuten der letzten von ehemals drei Glocken eingestellt werden. Eine Glocke wurde im 1. Weltkrieg und die andere im 2. Weltkrieg für Rüstungszwecke eingeschmolzen. Dank einer großzügigen Spende eines ehemaligen Bad Bibraer Bürgers, Herrn Joachim Haedrich aus Carlsbad in Kalifornien, konnte nicht nur die gerissene Glocke repariert, sondern das ursprüngliche Drei-Klang-Geläut wieder hergestellt werden.

14 gotische Skulpturen
Aus dem späteren Augustiner Chorherrenstift sind 14 wertvolle gotische Halbreliefs und zwei beidseitig bemalte Altarflügel erhalten. Die Untersuchungen ergaben, dass sie in fünf Gruppen eingeordnet werden müssen, also verschiedene Altäre geschmückt haben.
Die Figuren sind aus Nadelholz geschnitzt und weitgehend in der originalen Farbfassung mit Polimentvergoldung, grünen, blauen, beigen Lüster und Inkarnat erhalten. Die Tafeln der erhaltenen Flügel eines Altars stellen vier Szenen aus dem Marienleben dar. Ein schlichter neuer Holzschrein mit Sockel vereint die erste Figurengruppe und die Altarflügel wieder auf dem Altartisch im Chor der Kirche. Unter der südlichen Empore wurde eine andere Gruppe – vermutlich aus einer thüringischen Werkstatt um 1490 – in einem neuen Schrein aufgestellt. Zwei weitere Figurenpaare erhielten ihren Platz im Kirchenschiff auf Holzkonsolen.

Öffnungszeiten

nur mit Voranmeldung zu besichtigen 

Anreise mit PKW
über B176 oder B250 bis zum Bürgergarten 1, 06647 Bad Bibra

Anreise mit ÖPNV
bis Bad Bibra und dann zu Fuß zur Ausschilderung Tourist-Info

Parkplätze
ca. 50 m entfernt von der Kirche auf dem Bürgergarten

Kontakt

Kirchgemeinde Bad Bibra - Telefon 034465 / 20 433

  






letzte Änderung: 12.02.2026