Hinweise zur Entsorgung mit der Gelben Tonne bzw. dem Gelben Sack [21.07.2015]

Die AW SAS - AöR weist darauf hin, dass Leichtverpackungen und Stoffgleiche Nichtverpackungen aus Haushalten zukünftig grundsätzlich über die Gelbe Tonne zu entsorgen sind. Mit dem Abschluss der Umstellungsphase zur Behältereinführung werden gemäß vertraglicher Bedingungen der Systembetreiber der Dualen Systeme seit 01.07.2015 keine Gelben Säcke mehr verteilt.
Dem entsprechend entfallen auch die Ausgabestellen für Gelbe Säcke. Ausnahmen für die Ausgabe von Gelben Säcken gelten ausschließlich für jene Grundstückseigentümer, welche grundsätzlich nicht an die Behälterentsorgung angeschlossen sind.
Während die Ausgabe der Gelben Säcke im zweiten Halbjahr 2015 eingestellt wird, ist die Abholung von Gelben und transparenten Säcken jedoch zeitlich unbegrenzt gewährleistet. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass sowohl Gelbe Säcke als auch transparente Säcke mit Leichtverpackungen/Stoffgleichen Nichtverpackungen neben der Gelben Tonne zur Abholung bereitgestellt und entsorgt werden können. Anträge zur Gestellung einer zusätzlichen Gelben Tonne werden weiterhin entgegengenommen.
Die Entsorgung des Verpackungsabfalls wird in regelmäßigen Abständen durch die Systembetreiber der Dualen Systeme ausgeschrieben. Für den aktuellen Zeitraum hat die AW SAS - AöR den Zuschlag bis 31.12.2015 erhalten und erbringt, gemäß den vertraglichen Bedingungen der Systembetreiber, die Leistungen für diese. Entscheidungsträger für das Sammelsystem „Gelbe Tonne“ sind somit die Systembetreiber der Dualen Systeme.
Ergänzende Informationen rund um die Entsorgung von Leichtverpackungen erhalten die Bürger/innen zudem in der kommenden Ausgabe der „Umweltinformation“, die planmäßig Anfang August erscheint.
  





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letzte Änderung: 17.05.2025