Das Einwohnermeldeamt informiert [25.04.2025]

Ab dem 1. Mai 2025 tritt eine wichtige Änderung bei der Beantragung hoheitlicher Dokumente in Deutschland in Kraft.

Ab diesem Zeitpunkt ist zwingend ein digitales Lichtbild erforderlich. Ausgedruckte Passbilder dürfen nicht mehr akzeptiert werden. Diese Regelung betrifft den Personalausweis, den Reisepass sowie vorläufige Ausweisdokumente. Im Einwohnermeldeamt der Verbandsgemeinde An der Finne ist derzeit kein Aufnahmesystem für digitale Lichtbildaufnahmen vorhanden.



Bürgerinnen und Bürger können digitale Lichtbilder deshalb nur bei ausgewählten Fotografen anfertigen lassen. Fragen Sie Ihren ausgewählten Fotodienstleister, ob und ab wann die Möglichkeit der digitalen Lichtbilderstellung bei ihm besteht.

Über einen QR-Code, den Sie vom Fotodienstleister erhalten, kann das Einwohnermeldeamt Ihr Passbild digital abrufen. Es ist daher sehr wichtig, dass dieser QR-Code von Ihnen zum Termin im Einwohnermeldeamt mitgebracht wird.

Die Verbandsgemeinde An der Finne empfiehlt allen Bürgerinnen und Bürgern, sich rechtzeitig auf die Änderungen vorzubereiten. Bei Fragen stehen die Mitarbeitenden des Einwohnermeldeamtes gerne zur Verfügung. Sie sind telefonisch unter den Rufnummern 034465/ 60233, -34 erreichbar.

Monika Ludwig
Verbandsgemeindebürgermeisterin

  





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letzte Änderung: 30.04.2025