Das Straßenverkehrsamt des Burgenlandkreises informiert alle Führerscheininhaberinnen und -inhaber der Jahrgänge 1953-1958 darüber, dass die Umtauschfrist bis zum 19. Juli 2022 verlängert worden ist. Dies teilte das Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt mit. Ursprünglich endete die Frist bereits am 19. Januar 2022. Durch die Fristverlängerung kann davon abgesehen werden, ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten, wenn Betroffene bei einer Kontrolle noch keine neuen Papiere vorweisen können.
Das Straßenverkehrsamt möchte auch alle Führerscheinbesitzer der Geburtenjahrgänge 1959 bis 1964 daran erinnern, dass diese auch getauscht werden müssen. Hier läuft die Umtauschfrist zum 19. Januar 2023 aus. Die betroffenen Jahrgänge werden gebeten, sich schnellstmöglich um den entsprechenden Umtausch zu kümmern. Im Burgenlandkreis ist eine persönliche Vorsprache beim Straßenverkehrsamt zur Antragstellung nicht mehr notwendig. Vielmehr können alle notwendigen Unterlagen per Post eingereicht werden. Dazu ist es ausreichend, entweder eine Kopie des Führerscheines oder das Original zusammen mit den entsprechenden Unterlagen postalisch an die Schönburger Straße 41 in 06618 Naumburg (Saale) zu senden. Eine genaue Beschreibung des Umtauschs und die benötigten Dokumente stehen unter https://www.burgenlandkreis.de/de/fuehrerscheinumtausch.html zur Verfügung.

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