Somit ist die Einhaltung der derzeit zu beachtenden Abstandsregelung oder eine Nachverfolgung der Zuschauer nicht zu realisieren. Gleiches trifft auf den großen Weihnachtsmarkt zu – leider. „Wir sind schon etwas traurig, aber die Gesundheit aller muss derzeit im Vordergrund stehen“ so Verbandsgemeindebürgermeisterin Monika Ludwig. Im Besonderen für die Händler bedeutet dies einen erneuten Einschnitt und den Wegfall der Geschäftsgrundlage.
Geprüft wird aktuell noch, ob der am Vorabend stattfindende Glühweinabend durchzuführen ist. Die aktuelle Verordnung ist bis zum 18. November gültig. Sollten sich die Infektionszahlen bis November erhöhen bzw. die dann zu beachtende Verordnung weitere Einschränkungen mit sich bringen, ist eine Absage sehr wahrscheinlich. Es gilt die Entwicklung abzuwarten.
Diese Entscheidung hat die Verbandsgemeinde An der Finne nicht leichtfertig getroffen. Laut der aktuellen Verordnung „Achte SARS-CoV-2- Eindämmungsverordnung – 8.SARS-CoV-2-EindV“ sind „Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktnachverfolgung und die Einhaltung der allgemeinen Hygieneregelungen nicht möglich sind, bis einschließlich 31.12.2020 untersagt.“ Dies ist für Deutschlands größten Märchenumzug und den Weihnachtsmarkt in Bad Bibra, welcher traditionell am 3 Adventswochenende stattfindet, zutreffend und die Absage erforderlich.