oder in einem Abstand von weniger als 15 m vom Waldrand verboten ist. Bleiben Sie beim Spaziergang in den Wäldern auf den ausgezeichneten Wegen und hinterlassen Sie kein Glas im Wald.
Offene Feuer sind im Wald generell untersagt. Das Gleiche gilt im Abstand von 30 Metern zum Waldrand. Abschließend noch der Hinweis, dass offene Feuer im Sinne von Lagerfeuern in der Verbandsgemeinde An der Finne generell nicht ohne Genehmigung erlaubt sind.
Sollte die Trockenheit weiterhin anhalten, könnte das Verbot zum Betreten der Wälder die Folge sein. Das Befahren der Wälder ist, außer für Kontrollen und Rettungskräfte, bereits jetzt untersagt.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!